Entwurf eines Verfassungsartikels "Freie Schulen dank Bildungsgutscheinen"

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Einleitung

Der folgende Text beschreibt einen Lösungsvorschlag im Sinne der sozialen Dreigliederung.

Hintergrund

Das Problem

Damit das Geistesleben (Schule, Bildung, Wissenschaft, Kunst, Religion etc. ) sich voll entfalten kann, braucht es Freiheit. Dass Schulen unabhängig von politischen Anschauungen und wirtschaftlichen Interessen Kinder unterrichten sollen – das würde bestimmt eine Mehrheit der Menschen sofort unterschreiben. Aber warum haben wir dann immer noch das behördlich regulierte Schulwesen als Teil der Staatsaufgabe? Schulen sind heute nicht frei. Zahlreiche Gesetze schränken die Gründung oder Führung von Schulen ein – bis hin zu Vorgaben zum Unterrichtsinhalt. Doch das grösste Hindernis ist wohl – wie so oft – das Geld. Die Regelschulen / Staatsschulen werden durch Steuereinnahmen grosszügig finanziert. Für Familien bedeutet eine Privatschule dann eine finanzielle Doppelbelastung. Bescheidene Einkommen können es sich kaum leisten, ihre Kinder an die Schule ihrer Wahl zu schicken.

Die Lösung

Begrenzung des Rechtslebens („Politik“)

Um die Autonomie der Schulen zu gewährleisten, darf der Staat nie in die Versuchung kommen, einer Schule inhaltliche Vorgaben zu machen. Eine solche Trennung oder Gliederung kann gelingen, indem der Staat nie Eigentümer oder Sponsor / Finanzier einer Schule wird. Er hat folglich nur zu bestimmen, DASS es Schulen braucht, aber nicht WIE sie auszusehen haben. Er hat das Finanzierungsmodell zu bestimmen, darf aber selbst NIE in Besitz von Geld oder Eigentum kommen.

Die kreative Idee eines Bildungsgutscheins

Sie besagt, dass jedes Kind (bzw. jeder Mensch) ein Anrecht auf Bildung hat, aber FREI darüber entscheiden darf, welche Schule es besuchen möchte. Die Gutscheine sind Anweisungen an die Institutionen, welche die Schulgelder entgegennehmen. Sie weisen an, zum Beispiel das Geld für Kind „A“ an die Schule „M“ zu überweisen. Dies erfüllt den innigen Wunsch vieler Eltern, ihr Kind an die für es geeignetste Schule schicken zu können. Fast nebenbei realisieren Bildungsgutscheine den oft beschworenen „Wettbewerb“ im Bildungswesen bei gleichzeitiger Wahrung des Zugangs zu Bildung für alle. Was wollen wir mehr?

Verfassungstext (Vorschlag)

Präambel

Wissenschaft, Kultur und Bildung gehören zum nährenden Boden für alles, was in einer Gesellschaft entstehen kann. Er entspringt den Fähigkeiten und Talenten ihrer Mitglieder. Jeder Mensch bringt besondere Talente in diese Welt. Nur Freiheit ermöglicht ein individuelles eingehen und entwickeln dieser Anlagen. Sie nicht oder nur zum Teil zum Ausleben zu bringen, bedeutet, auf ihre Früchte für die Gesellschaft zu verzichten. Inhaltliche Einflüsse aus Politik und Wirtschaft führen unweigerlich zu einer Einengung dieser notwendigen Freiheit. Die Politik muss sich deshalb auf die rechtlichen Rahmenbedingungen beschränken und nur Regelungen erlassen, welche die Menschen als solche in ihrer Gleichheit betreffen. Ein solches Rechtsleben darf selbst nie als Schule oder ihr finanzieller Unterstützer in Erscheinung treten. Es hat nur zu bestimmen, ob eine Schulpflicht besteht und dass ihre Finanzierung gewährleistet ist.

Schule und Bildung

  1. Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung.
    1. Jedes Kind hat Anrecht auf Schulbildung vom 6. bis zum 18. Lebensjahr.
    2. Jeder Erwachsene hat Anrecht auf 4 Jahre Weiterbildung.
  2. Es herrscht das Prinzip der freien Schulwahl.
  3. Schulen dürfen frei gegründet werden.
  4. Jede Schule ist frei, welche Bildung sie anbietet.
  5. Die Schulverwaltung ist von aktiven Lehrkräften zu führen.
  6. Jede Lehrkraft soll frei nach bestem Wissen und Können unterrichten.
  7. Die Koordination von z.B. Lehrinhalten, Prüfungen und Abschlussauszeichnungen (Diplome etc.) steht den Schulen frei.

Bildungsgutscheine

  1. Jeder Mensch erhält Bildungsgutscheine, die er selbst – oder bei Minderjährigkeit seine Weisungsberechtigten – einlösen kann nach eigener Wahl und Verfügbarkeit der Schule.
  2. Altersgebundene Bildungsgutscheine, die nicht eingelöst werden, erlöschen, wenn das Alter überschritten wird.
    1. Erloschene Bildungsgutscheine werden anteilig an alle Schule ausbezahlt.
  3. Bildungsgutscheine können nicht in bar oder anderweitig an die Auszubildenden ausbezahlt werden.

Finanzierung

  1. Alle Menschen zahlen nach ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft einen gleichen Anteil ihres Einkommens in eine dafür bestimmte Treuhandgesellschaft ein.
  2. Jede Wohngemeinde bestimmt in demokratischer Weise, welche Treuhandgesellschaften dafür in Frage kommen.
  3. Die Treuhandgesellschaften überweisen den Betrag, der mit dem Bildungsgutschein verknüpft ist, an die entsprechende Schule.
  4. Ein Ausschuss der Schulen, die eine Mehrheit der Ausbildungen leistet, bestimmt in Vertretung aller Schulen die Höhe der Bildungsgutscheine, um den fortlaufenden Lehrbetrieb zu gewährleisten.
  5. Die Höhe der Bildungsgutscheine sind demokratisch in den Wohngemeinden gutzuheissen.
  6. Für den Vollzug der Zahlungen an die Treuhandgesellschaften sind die Wohngemeinden verantwortlich.